DLU Schwedt

Dienstleistungen für Industrie, Gewerbe und Privatpersonen

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Leichtflüssigkeits-Abscheider       
           

Mineralöle und Mineralölprodukte tragen in besonders starkem Maße zur Belastung des Abwassers bei.
Bereits ein Liter Öl genügt, um eine Million Liter Trinkwasser unbrauchbar zu machen!

Öle haben eine geringere Dichte als Wasser. Sie bilden auf Gewässern einen dünnen Film und verhindern dadurch den für die im Wasser lebenden Organismen notwendigen Sauerstoffaustausch. 
   
Gelangen Leichtflüssigkeiten (z.B. Benzin) in die Kanalisation können sich Dampf-Luftgemische bilden, die auch noch mehrere 100 Meter vom Einleitungsort entfernt zur Explosion gebracht werden können.
   
Auf Grund des hohen Gefahrenpotentials gibt es umfangreiche gesetzliche Vorschriften und Regelungen für den Bau, Betrieb und die regelmäßige Prüfung von Leichtflüssigkeitsabscheider-Anlagen.  
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Eine Leichtflüssigkeitsabscheider-Anlage besteht in der Regel aus einem vorgeschalteten System (Einlaufrinnen, Rohrleitungen), einem Schlammfang, einem Leichtflüssigkeitsabscheider und einem Probenahmeschacht. 

Je nach Erfordernis sind diese Bestandteile unterschiedlich dimensioniert und auf den zu erwartenden Anfall von Leichtflüssigkeiten abgestimmt.

Auch die Kombination einzelner Anlagenbestandteile (z.B. Schlammfang und Leichtflüssigkeitsabscheider) in nur einem Bauwerk sind möglich. Man spicht dann von Kombi-Abscheidern. 

Um die Wirksamkeit zu verbessern können Koaleszenzeinsätze integriert sein, an denen auch im Wasser feinst verteilte Öltröpfchen abgeschieden werden.

 

Die Funktionsfähigkeit der Abscheideranlage ist durch einen  Sachkundigen monatlich mindestens durch folgende Maßnahmen zu kontrollieren:

   * Messung der Schichtdicke der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit

   * Messung des Schlammpegels

   * Kontrolle der Funktionsfähigkeit des selbsttätigen Abschlusses

   * ggf. Funktionsprüfung der Alarmeinrichtung

   * ggf. Wasserdurchfluss durch Koaleszenzeinsatz

   * Entfernen grober Schwimmstoffe

   * Eventuelle Mängel beseitigen lassen

   * Führung eines Betriebstagebuches

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Eine Wartung der Abscheideranlage ist halbjährlich durchzuführen. Zusätzlich zu den Maßnahmen der monatlichen Kontrolle müssen mindestens folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

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   * Probenahme (falls gefordert)

   * Überprüfung, ggf. Reinigung des Schwimmers

   * Reinigen des Koaleszenzeinsatzes

   * Funktionsprüfung der Alarmeinrichtungen

   * Reinigen der Ablaufrinne im Probenahmeschacht

   * Kontrolle auf augenscheinliche Mängel

   * Eintragung der Wartung im Betriebstagebuch

Vor der ersten Inbetriebnahme und in Abständen von höchstens 5 Jahren müssen die Abscheideranlagen einer Generalinspektion durch einen Fachkundigen unterzogen werden. In diesem Zusammenhang müssen auch Dichtheitsprüfungen der einzelnen Anlagenteile durchgeführt werden. 

Pflichtverletzungen in Zusammenhang mit Abscheideranlagen sind nach der Gesetzeslage Straftaten!

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Der Verantwortliche haftet hier persönlich und muss je nach Schwere des Vergehens oder Verbrechens mit Strafbefehlen oder Geldbußen  bis hin zu Haftstrafen rechnen. Mögliche Straftatbestände können Körperverletzung, Gewässerverunreinigung, Bodenverunreinigung, Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen, Unerlaubtes Betreiben von Anlagen oder ein besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat sein.

Zivilrechtliche Ansprüche Dritter, z.B. Schadenersatzansprüche, könnten ebenfalls noch geltend gemacht werden.

Lassen Sie es nicht dazu kommen!

Wir sind in der Lage sämtliche aufgeführten Dienstleistungen für unsere Kunden zu erbringen und beraten Sie gerne ausführlich dazu.

Hier informieren wir Sie ausführlicher über unsere speziellen Dienstleistungen im Bereich von Abscheider-Anlagen: