DLU Schwedt
Dienstleistungen für Industrie, Gewerbe und Privatpersonen
Vor der ersten Inbetriebnahme und in Abständen von höchstens 5 Jahren müssen an Abscheideranlagen Generalinspektionen durch einen Fachkundigen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang muss auch die Dichtheit der einzelnen Anlagenteile mittels geeigneter Messtechnik geprüft werden.
Werden bei Leichtflüssigkeitsabscheider-Anlagen Mineralöle oder Mineralölprodukte gelagert, abgefüllt oder umgeschlagen (LAU-Anlagen) sind darüber hinaus gehende Prüfungen durch einen VAwS-Sachverständigen vorgeschrieben.
Für die Generalinspektion ist die gesamte Abscheideranlage zu entleeren und zu reinigen.
Dann wird eine Sichtprüfung vorgenommen, die zur Einschätzung des baulichen Zustandes der Anlage, der inneren Beschichtung, vorhandener Einbauteile und elektrischer Einrichtungen dient. |
Häufig werden dabei bereits Beschädigungen an der Beschichtung wie Blasen und Abplatzungen festgestellt, die eine Sanierung erforderlich machen.
Der Auftraggeber erhält ein präzises Messprotokoll mit den Daten des Prüfobjektes und erfassten Messwerten in Diagramm- und Tabellenform.
Bei Fettabscheider-Anlagen ist die Beschichtung oftmals noch stärker zerstört.
Im Drei-Phasen-Bereich ist oftmals sogar eine starke Betonkorrosion feststellbar.
Da häufig die vorgeschriebene mindestens vierwöchentliche Entleerung und Reinigung nicht durchgeführt wird, sind die sich bildenden aggressiven Fettsäuren in der Lage, solche Schäden zu verursachen.
Auch die Dichtheitsprüfung gehört zur Generalinspektion. Die Leichtflüssigkeitsabscheider-Anlagen müssen dabei bis oben, also auch im Bereich der Schachtaufbauten flüssigkeitsdicht sein.
Häufig werden bereits bei der Sichtprüfung offensichtlich undichte Fugen oder Kabeldurchführungen festgestellt. In diesem Fall ist zu entscheiden, ob eine kurzfristige Sanierung möglich ist und die GI für diesen Zeitraum unterbrochen wird, oder ob der Mangel im Bericht vermerkt und die Anlage später saniert wird. In jedem Fall wäre es sinnvoll zuvor die Dichtheit des Anlagenteiles unterhalb der Schadstelle zu prüfen.
Auch die vorgeschaltete Anlage muss auf Dichtheit geprüft werden. Dazu gehören z.B. Rohrleitungen, Kontrollschächte, Einläufe und Einlaufrinnen über die das Abwasser zur Abscheideranlage gelangt.
Bei Schadensbildern wie an diesen Einlaufrinnen kann man natürlich auf eine Prüfung verzichten. Hier muss grundlegend saniert werden!
Zur visuellen Prüfung gehört auch die Feststellung, ob
* Typenschilder vorhanden und lesbar sind.
* Einbauten (z.B. Prallblech, Tauchrohr, elektrische Installation und beim Leichtflüssigkeitsabscheider die Schwimmereinheit und ggf. der Koaleszenzeinsatz) augenscheinlich in Ordnung sind.
* die Schachtabdeckung geeignet und funktionstüchtig ist.
* bei Fettabscheidern die Belüftung der Anlage ordnungsgemäß installiert ist.
Aber visuelle Prüfung und Dichtheitsprüfung sind nur zwei Bestandteile der Generalinspektion.
* Entwässerungsplan * Wartungsanleitung * Entwässerungsgenehmigung * Betriebstagebuch * Nachweis der monatlichen Eigenkontrollen | * Bedienungsanleitung * Prüfbericht des DiBt * Baurechtliche Genehmigung * Entsorgungsnachweise * Nachweis der halbjährlichen/jährlichen Wartungen |
Wurde die GI fachgerecht durchgeführt bildet sie eine gute Basis für den Betreiber um die Gesetzeskonformität und die Betriebssicherheit seiner Anlage einschätzen zu können. Organisatorische Mängel und Sanierungsbedarf werden für den Betreiber dokumentiert und dienen ihm als Entscheidungsgrundlage.
Hier informieren wir Sie ausführlicher über unsere speziellen Dienstleistungen im Bereich von Abscheider-Anlagen: